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I.
Zweck, Name, Sitz
§1
Der Denkmalfonds Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, die Pflege
von Kulturdenkmalen allein oder mit anderen Trägern zu
fördern.
§2
Der Denkmalfonds Schleswig-Holstein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die zum Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§3
Der Verein führt den Namen
"Denkmalfonds Schleswig-Holstein e. V."
§4
Der Sitz des Vereins ist Kiel. Zweigstellen können eingerichtet
werden.
II.
Mitgliedschaft
§5
1. Mitglieder des Vereins sind die Gründer. Mitglied
des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person
werden.
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