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Die Satzung

I. Zweck, Name, Sitz

§1
Der Denkmalfonds Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, die Pflege von Kulturdenkmalen allein oder mit anderen Trägern zu fördern.

§2
Der Denkmalfonds Schleswig-Holstein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die zum Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3
Der Verein führt den Namen
"Denkmalfonds Schleswig-Holstein e. V."

§4
Der Sitz des Vereins ist Kiel. Zweigstellen können eingerichtet werden.

II. Mitgliedschaft

§5
1. Mitglieder des Vereins sind die Gründer. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.


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